Ich informiere Sie vor Auftragserteilung stets über die zu erwartende Höhe der voraussichtlich anfallenden Gebühren.
RVG und Vereinbarung
Die Vergütung eines Rechtsanwaltes richtet sich grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz.
Daneben besteht die Möglichkeit, die Vergütung zu vereinbaren. Diese Möglichkeit bietet den Vorteil, dass sowohl die wirtschaftliche Situation des Mandanten berücksichtigt werden kann, als auch der Umfang und die Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit. Es ist möglich, Pauschalvereinbarungen zu schließen oder eine Abrechnung auf Stundenhonorarbasis.
Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe
Sofern Ihre finanziellen Möglichkeiten beschränkt sind und Sie die Gebühren eines Rechtsanwaltes nicht bezahlen können, besteht im Rahmen der außergerichtlichen Tätigkeit des Rechtsanwaltes die Möglichkeit der Beratungshilfe. Diese wird in Schleswig-Holstein und Niedersachsen unterschiedlich von den Amtsgerichten auf Antrag bewilligt. In Hamburg existiert keine Beratungshilfe; hier muss sich der Mandant im Hinblick auf eine außergerichtliche Vertretung stets an die öffentliche Rechtsauskunft wenden.
Sofern Sie ein Gerichtsverfahren führen müssen oder möchten, besteht bei einer wirtschaftlich schwierigen Situation auch die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Prozess-/ Verfahrenskostenhilfe.