Berufsbetreuung

Rechtsanwaltskanzlei Castiglia - Berufsbetreuung

Als Berufsbetreuerin führe ich rechtliche Betreuungen im Rahmen meiner selbständigen Tätigkeit.

Ich werde von den Amtsgerichten im jeweiligen Einzelfall für dieses Amt bestellt.

Berufsbetreuer werden erst bestellt, wenn eine Vorsorgevollmacht nicht, oder nicht umfassend erteilt wurde und auch kein ehrenamtlicher Betreuer für den jeweiligen Aufgabenbereich zur Verfügung steht.

 Was bedeutet „Betreuung“ ?

Die Betreuung ist die vom Amtsgericht beschlossene gesetzliche Vertretungsbefugnis für solche Personen, die aufgrund von Krankheit oder Behinderung ihre Angelegenheiten vorüber gehend oder dauerhaft nicht mehr selbst regeln können. Die jeweiligen Aufgabenbereiche bestimmt das Amtsgericht und berücksichtigt hierbei insbesondere, ob der jeweilige Bereich wirklich notwendig dem Betreuer übertragen werden muss.

Der Begriff der Betreuung ist daher etwas irre führend. Der Betreuer ist der gesetzliche Vertreter im jeweils zu gewiesenen Aufgabenbereich des Betreuten.

Meine Aufgabe als Berufsbetreuerin ist es daher, den Betreuten dort zu vertreten, wo er dies selbst nicht mehr kann. Dabei habe ich zu beachten, wie der Betroffene selbst entschieden hätte, wenn er dies noch könnte.

Eine betreute Person ist daher nicht automatisch geschäftsunfähig. Dies wird ganz häufig übersehen.